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Spenden

Bei Spenden, die in der Summe in einem Kalenderjahr mind. 10.000 EUR betragen, werden deine personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Gesetz über politische Parteien (PartG) in im Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 PartG werden wir Spenden über 50.000 EUR dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzeigen. Dieser veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache, § 25 Abs. 3 Satz 3 PartG.